ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN1. Leistungsgegenstand

1.1 EAT CLEAN® Munich Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch EAT CLEAN® Munich Personal Training möglich.

2.4 Sollten Bedenken bestehen, die eine Aufnahme des Trainings verhindern, hat EAT CLEAN® Munich Personal Training das Recht ein ärztliches Attest evtl. mit Blutbild einzufordern, welches die Unbedenklichkeit bestätigt.

3. Sonstige Leistungen

3.1 EAT CLEAN® Munich Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von EAT CLEAN® Munich Personal Training.

4. Haftung

4.1 EAT CLEAN® Munich Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der
vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 EAT CLEAN® Munich Personal Training haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von EAT CLEAN® Munich Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
EAT CLEAN® Munich Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von EAT CLEAN® Munich Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

5.2 Die Bezahlung erfolgt bei Onlinebuchungen per Kreditkarte oder Paypal. Bei Bezahlung vor Ort ist die Zahlung in Bar, per Kreditkarte oder EC-Karte nach der Trainingseinheit möglich.

5.3 Der Klient erhält von EAT CLEAN® Munich Personal Training eine schriftliche Rechnung per Mail zugeschickt. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.4 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. EAT CLEAN® Munich Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft EAT CLEAN® Munich Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von EAT CLEAN® Munich Personal Training.

6.5 Fahrtkosten: Fahrten bis 10km sind kostenlos. Ab dem 11. km werden einfach 0,50€ pro km berechnet. Gültigkeit hat der Wohnsitz des Trainers. Laut Routenplaner wird der schnellste Weg zur Grundlage der Berechnung herangezogen.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch EAT CLEAN® Munich Personal Trainingkönnen keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

9. Ernährungsberatung

9.1 Bei der EAT CLEAN® Munich Personal Training Ernährungsberatung werden nur Empfehlungen ausgesprochen, die keine therapeutischen Zwecke erfüllen. Diese Empfehlungen sind nicht bindend. Die EAT CLEAN® Munich Personal Training Ernährungsberatung kann für eine Verschlechterung des Gesundheitszustand des Klienten nicht haftbar gemacht werden. Bei spezifischen Krankheitsbildern darf nur ein Arzt Therapien verordnen.